Pflegeeinrichtungen
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, eine dem medizinischen Standard entsprechende pflegerische Versorgung der Versicherten nach § 80 SGB XI zu gewährleisten. Seit 2002 ist auch das neue Pflege-Qualitätssicherungsgesetz (PQsG) gültig. Die anhaltenden Berichte über Qualitätsmängel in der Alten- und Krankenpflege haben dazu geführt, dass der Fokus auf das Qualitätsmanagement stärker in den Vordergrund tritt. Um den neuen Qualitätsansprüchen und auch den Forderungen des MDK gerecht zu werden, bietet Ihnen eine Zertifizierung einen Nachweis über die Wirksamkeit Ihres Qualitätsmanagementsystems.
Ihr Nutzen
- Gezielte, geplante Prüfabläufe
- Dokumentation der Prozesse
- Erschließung und Nutzung von Verbesserungspotentialen
- Kostenreduzierung durch optimale Strukturen und Abläufe
- Absicherung gegen Haftungsansprüche
- Fehlervermeidung
- Erhhöhung der Prozesssicherheit
- Sicherstellung der Erfüllung gesetzlicher Forderungen
- Marketinginstrument
- Vertrauensgewinn bei Bewohnern und Angehörigen
- Motivationssteigerung bei den Mitarbeitern
- Nachweis der Wirksamkeit des QM-Systems
- Nach der Zertifizierung können Sie beruhigt dem Besuch des MDK entgegensehen